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Mineralölsteuer

Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 74 Mrd. DM (37,8 Mrd. EURO) stellt die Mineralölsteuer die für den Staat bedeutendste Verbrauchsteuer dar. Der Grund liegt darin, dass die betreffenden Steuergegenstände nach wie vor die entscheidenden Energieträger unserer Gesellschaft sind. Zahlreiche Steuerbegünstigungen fördern außerdem den Einsatz umweltfreundlicher Verkehrsmittel und Energieträger.

 

 

Was ist die Mineralölsteuer?


Die Mineralölsteuer gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern. Mit ihr wird die Verwendung von Mineralöl als Kraft- und Heizstoff innerhalb des deutschen Steuergebiets (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) besteuert. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Mineralölsteuergesetz. Die Steuer wird von der Zollverwaltung verwaltet, die Einnahmen stehen dem Bund zu. Die Mineralölsteuer gehört zu den innerhalb der EG harmonisierten Verbrauchsteuern und unterliegt der länderübergreifenden, EG-einheitlichen Überwachung.

 

 

Wie hoch ist die Mineralölsteuer?


Das Mineralölsteuerrecht beinhaltet zahlreiche unterschiedliche Steuersätze. Der Grund liegt darin, dass das Mineralöl abhängig von seiner Verwendung besteuert wird. Regelsteuersätze gelten grundsätzlich für den Einsatz von Mineralöl als Kraftstoff. Wird es zu Heizzwecken verwendet, gelten geringere Steuersätze. Durch das am 1. April 1999 in Kraft getretene Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform wurden die Steuersätze auf Kraftstoffe zum 1. Januar 2000 und 2001 stufenweise um jeweils 60,00 DM je 1.000 Liter erhöht. Am 1. Januar  2002 und 2003 erfolgt die Erhöhung um jeweils 30,70 EURO je 1.000 Liter. Die Mineralölsteuer auf Kraftstoffe beträgt danach:

 

 

Steuersätze je 1.000 Liter Kraftstoff seit/ab dem

 

1. Januar 2000

1. Januar 2001

1. Januar 2002

1. Januar 2003

 

DM je 1.000 Liter

EURO je 1.000 Liter

Unverbleites Benzin*

1.100,00

1.160,00

623,80

654,50

Verbleites Benzin

1.200,00

1.260,00
(01.11.-31.12.2001:
1.290,00)

690,30

721,00

Dieselkraftstoff*

740,00

800,00

439,70

470,40

 

* Anmerkung: 1. November 2001: Die Mineralölsteuer für Kraftstoffe mit einem Schwefelgehalt von mehr als 50 mg/kg wird um 30,00 DM je 1.000 Liter angehoben. Ab dem 1. Januar 2002 erhöht sich die Steuer für derartige Kraftstoffe um 15,30 EURO gegenüber schwefelarmem Kraftstoff. Am 1. Januar 2003 wird die Steuer für Kraftstoffe mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg ebenfalls um 15,30 EURO gegenüber schwefelfreiem Kraftstoff angehoben.

 

Wird Mineralöl zu Heizzwecken verwendet, stellt sich die Steuerbelastung wie folgt dar:

 

 

Steuersätze für Mineralöl zu Heizzwecken

 

Seit dem 1. April 1999

Ab 1. Januar 2002

 

Leichtes Heizöl

120,00 DM / 1.000 l

61,35 EURO / 1.000 l

 

Schweres Heizöl

35,00 DM / 1.000 kg

17,89 EURO / 1.000 kg

 

Erdgas

6,80 DM / 1 MWh

3,476 EURO / 1 MWh

 

Flüssiggas

75,00 DM / 1.000 kg

38,34 EURO / 1.000 kg

 

 

Was ist Mineralöl?


Die steuerrechtliche Definition von Mineralöl wird anhand der sog. Kombinierten Nomenklatur vorgenommen. Diese enthält einen Katalog von Warenbeschreibungen, auf den das Mineralölsteuergesetz verweist. Die wichtigsten Kapitel sind hierbei das Kap. 27 (Mineralische Brennstoffe; Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse) und das Kap. 29 (isoliert chemisch-einheitliche Verbindungen) sowie die Positionen 3403, 3811 und 3817 (zubereitete Schmiermittel, zubereitete Additive für Mineralöle, Alkylbenzolgemische und Alkylnaphtalin-Gemische). Grundvoraussetzung ist, dass sämtliche Erzeugnisse aus Kohlenwasserstoffen bestehen.

 

 

Was unterliegt der Mineralölsteuer?


Im Gegensatz zu allen anderen Verbrauchsteuervorschriften unterscheidet das Mineralölsteuerrecht zwischen "Mineralöl" und "Mineralölen, die der Mineralölsteuer unterliegen". D.h., nicht alle Mineralöle sind auch Steuergegenstände. Die genaue Abgrenzung der steuerpflichtigen von den nicht steuerpflichtigen Waren erfolgt EG-einheitlich anhand der Kombinierten Nomenklatur, die die einzelnen Warengruppen genau aufgliedert und beschreibt. Die bedeutendste Gruppe der steuerpflichtigen Mineralöle sind sämtliche leichten, mittelschweren und schweren Öle.

 Diese müssen aus Erdöl oder sonstigen bituminösen Mineralien gewonnen und als Kraft- oder Brennstoff geeignet sein, wie z.B. Benzine, Dieselkraftstoff und Heizöle. Steuerpflichtig sind auch Flüssiggase und Erdgas. Der übrige Verbrauch (z.B. als Lösungs- oder Reinigungsmittel) ist durch zahlreiche Steuerbefreiungen von einer Steuerbelastung ausgenommen.

 

 

 

Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen?


Aus der Besteuerung des Mineralöls fließen jedes Jahr rund 74 Mrd. DM (37,8 Mrd. EURO) in die Kassen des Bundes. Einen detaillierten Überblick über die Steuereinnahmen der letzten Jahrzehnte gibt die Tabelle Verbrauchsteuereinnahmen ab 1970.

 

 

 

Gibt es Steuervergünstigungen?


Zur Förderung umweltfreundlicher Energieträger und Verkehrsmittel, für bestimmte Verwendungszwecke (z.B. Energieerzeugung und für bestimmte Unternehmen) und bei Zahlungsausfall eines Warenempfängers gibt es im Mineralölsteuerrecht Steuerbegünstigungen (Ermäßigung oder Befreiung der Mineralölsteuer) und Steuerentlastungen (Erlass, Erstattung oder Vergütung der Mineralölsteuer).

 

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft