Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 74 Mrd. DM (37,8 Mrd. EURO) stellt die Mineralölsteuer die für den Staat bedeutendste Verbrauchsteuer dar. Der Grund liegt darin, dass die betreffenden Steuergegenstände nach wie vor die entscheidenden Energieträger unserer Gesellschaft sind. Zahlreiche Steuerbegünstigungen fördern außerdem den Einsatz umweltfreundlicher Verkehrsmittel und Energieträger.
Was ist die Mineralölsteuer?
Die Mineralölsteuer gehört zu den bundesgesetzlich geregelten
Verbrauchsteuern. Mit ihr wird die Verwendung von Mineralöl als Kraft- und
Heizstoff innerhalb des deutschen Steuergebiets (Bundesrepublik Deutschland ohne
das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) besteuert.
Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Mineralölsteuergesetz.
Die Steuer wird von der Zollverwaltung verwaltet, die Einnahmen stehen dem Bund
zu. Die Mineralölsteuer gehört zu den innerhalb der EG harmonisierten
Verbrauchsteuern und unterliegt der länderübergreifenden, EG-einheitlichen Überwachung.
Wie hoch ist die Mineralölsteuer?
Das Mineralölsteuerrecht beinhaltet zahlreiche unterschiedliche Steuersätze.
Der Grund liegt darin, dass das Mineralöl abhängig von seiner Verwendung
besteuert wird. Regelsteuersätze gelten grundsätzlich für den Einsatz von
Mineralöl als Kraftstoff. Wird es zu Heizzwecken verwendet, gelten geringere
Steuersätze. Durch das am 1. April 1999 in Kraft getretene Gesetz zum
Einstieg in die ökologische Steuerreform wurden die Steuersätze auf
Kraftstoffe zum 1. Januar 2000 und 2001 stufenweise um jeweils 60,00 DM
je 1.000 Liter erhöht. Am 1. Januar 2002 und 2003 erfolgt die
Erhöhung um jeweils 30,70 EURO je 1.000 Liter. Die Mineralölsteuer auf
Kraftstoffe beträgt danach:
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Steuersätze je 1.000 Liter Kraftstoff seit/ab dem |
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1. Januar 2000 |
1. Januar 2001 |
1. Januar 2002 |
1. Januar 2003 |
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DM je 1.000 Liter |
EURO je 1.000 Liter |
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Unverbleites Benzin* |
1.100,00 |
1.160,00 |
623,80 |
654,50 |
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Verbleites Benzin |
1.200,00 |
1.260,00 |
690,30 |
721,00 |
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Dieselkraftstoff* |
740,00 |
800,00 |
439,70 |
470,40 |
* Anmerkung: 1. November 2001: Die Mineralölsteuer für Kraftstoffe mit einem Schwefelgehalt von mehr als 50 mg/kg wird um 30,00 DM je 1.000 Liter angehoben. Ab dem 1. Januar 2002 erhöht sich die Steuer für derartige Kraftstoffe um 15,30 EURO gegenüber schwefelarmem Kraftstoff. Am 1. Januar 2003 wird die Steuer für Kraftstoffe mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg ebenfalls um 15,30 EURO gegenüber schwefelfreiem Kraftstoff angehoben.
Wird Mineralöl zu Heizzwecken verwendet, stellt sich die Steuerbelastung wie folgt dar:
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Steuersätze für Mineralöl zu Heizzwecken |
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Seit dem 1. April 1999 |
Ab 1. Januar 2002 |
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Leichtes Heizöl |
120,00 DM / 1.000 l |
61,35 EURO / 1.000 l |
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Schweres Heizöl |
35,00 DM / 1.000 kg |
17,89 EURO / 1.000 kg |
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Erdgas |
6,80 DM / 1 MWh |
3,476 EURO / 1 MWh |
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Flüssiggas |
75,00 DM / 1.000 kg |
38,34 EURO / 1.000 kg |
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Was ist Mineralöl?
Die steuerrechtliche Definition von Mineralöl wird anhand der sog. Kombinierten
Nomenklatur vorgenommen. Diese enthält einen Katalog von
Warenbeschreibungen, auf den das Mineralölsteuergesetz verweist. Die
wichtigsten Kapitel sind hierbei das Kap. 27 (Mineralische Brennstoffe; Mineralöle
und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse) und das
Kap. 29 (isoliert chemisch-einheitliche Verbindungen) sowie die Positionen 3403,
3811 und 3817 (zubereitete Schmiermittel, zubereitete Additive für Mineralöle,
Alkylbenzolgemische und Alkylnaphtalin-Gemische). Grundvoraussetzung ist, dass sämtliche
Erzeugnisse aus Kohlenwasserstoffen bestehen.
Was unterliegt der Mineralölsteuer?
Im Gegensatz zu allen anderen Verbrauchsteuervorschriften unterscheidet das
Mineralölsteuerrecht zwischen "Mineralöl" und "Mineralölen,
die der Mineralölsteuer unterliegen". D.h., nicht alle Mineralöle sind
auch Steuergegenstände. Die genaue Abgrenzung der steuerpflichtigen von den
nicht steuerpflichtigen Waren erfolgt EG-einheitlich anhand der Kombinierten
Nomenklatur, die die einzelnen Warengruppen genau aufgliedert und beschreibt.
Die bedeutendste Gruppe der steuerpflichtigen Mineralöle sind sämtliche
leichten, mittelschweren und schweren Öle.
Diese müssen aus Erdöl oder sonstigen bituminösen Mineralien gewonnen und als Kraft- oder Brennstoff geeignet sein, wie z.B. Benzine, Dieselkraftstoff und Heizöle. Steuerpflichtig sind auch Flüssiggase und Erdgas. Der übrige Verbrauch (z.B. als Lösungs- oder Reinigungsmittel) ist durch zahlreiche Steuerbefreiungen von einer Steuerbelastung ausgenommen.
Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen?
Aus der Besteuerung des Mineralöls fließen jedes Jahr rund 74 Mrd. DM
(37,8 Mrd. EURO) in die Kassen des Bundes. Einen detaillierten Überblick
über die Steuereinnahmen der letzten Jahrzehnte gibt die Tabelle Verbrauchsteuereinnahmen
ab 1970.
Gibt es Steuervergünstigungen?
Zur Förderung umweltfreundlicher Energieträger und Verkehrsmittel, für
bestimmte Verwendungszwecke (z.B. Energieerzeugung und für bestimmte
Unternehmen) und bei Zahlungsausfall eines Warenempfängers gibt es im Mineralölsteuerrecht
Steuerbegünstigungen (Ermäßigung oder Befreiung der Mineralölsteuer) und
Steuerentlastungen (Erlass, Erstattung oder Vergütung der Mineralölsteuer).
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft